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   LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10   

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LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10 (https://dejure.org/2011,79301)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2011 - 3 Sa 338/10 (https://dejure.org/2011,79301)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 3 Sa 338/10 (https://dejure.org/2011,79301)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Das ist der Fall, wenn er entweder zwischen gesetzlichem Urlaub und tariflichem Mehrurlaub unterscheidet, oder sowohl für Mindest- als auch für Mehrurlaub wesentlich von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Übertragungs- und Verfallsregeln bestimmt (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10).

    Darüber hinaus hat die Kommission ihren diesbezüglichen Willen auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie - wenn auch ohne Differenzierung - ein Fristenregime in die AVR aufgenommen hat, dass von den gesetzlichen Vorgaben erheblich abweicht (vgl. BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22 f und insbesondere Rn. 27).

    Die Bestimmung bleibt vielmehr nach den Grundsätzen des § 139 BGB für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch wirksam (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 Rn. 27; so auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2011 - 6 Sa 24/11-).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Soweit dem einzelvertraglich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EUGH kein Gemeinschaftsrecht entgegen stehe, habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009, AZ 9 AZR 983/07 deutlich gemacht, dass für einen Regelungswillen der Parteien des Einzelvertrages, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen müssten.

    Er verweist darauf, dass in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 sich eine Durchbrechung des "Gleichlaufs" der gesetzlichen und darüber hinausgehenden Urlaubsansprüche aus der Regelung in § 36 Abs. 8 S. 6 KAVO ergeben habe, diese Regelung sei identisch mit der in § 28 Abs. 7 S. 4 AVR.

    Vielmehr besteht auch auf vertraglicher Basis die Möglichkeit, den unionsrechtlich nicht geschützten zusätzlichen Urlaub abweichend von den nur für den Mindesturlaub geltenden unionsrechtlichen Vorgaben auszugestalten (vgl. BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 6 Sa 24/11

    Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs eines kirchlichen Arbeitnehmers bei

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    § 28 Abs. 7 AVR enthält nicht nur gegenüber § 7 BUrlG abweichende, nach Ursachen für die Nichtgewährung des Urlaubs differenzierende Stichtage, sondern stellt darüber hinaus nicht auf die Gewährung des Urlaubs bis zum festgelegten Stichtag, sondern auf den Antritt desselben als maßgebliches Ereignis ab (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2011 - 6 Sa 24/11).

    Die Bestimmung bleibt vielmehr nach den Grundsätzen des § 139 BGB für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch wirksam (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 Rn. 27; so auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2011 - 6 Sa 24/11-).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Schließlich scheitert die Rechtswirksamkeit des § 28 Abs. 7 AVR nicht daran, dass die Bestimmung bezogen auf den Verfall des Mindesturlaubs bei Erkrankung nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben übereinstimmt (zuletzt EuGH 22.11.2011 - C - 214/10.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruches und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EUGH kein Unionsrecht entgegen (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. dazu BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 Rdnr. 21, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Erfüllt der Arbeitgeber Urlaubsansprüche, ist nach der Auslegungsregel des § 366 Abs. 2 BGB davon auszugehen, dass der Arbeitgeber zunächst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch und sodann auf den tariflichen/vertraglichen Urlaubsanspruch geleistet hätte (BAG 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 - AP Nr. 17 zu § 3 BUrlG 5 - Tage - Woche; BAG 24.10.1989 - 8 AZR 6/89 - n.v.).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07

    Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Nach diesen Rechtsgrundsätzen steht der Wirksamkeit der vorgenannten AVR-Klausel nicht entgegen, dass den AVR nicht der Rang eines Tarifvertrages zukommt (vgl. BAG Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 417/04 zitiert nach juris; BAG vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07 - AP Nr. 59 zu § 14 Teilzeitbefristungsgesetz).
  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 Sa 353/10

    Urlaubsabgeltung bei tariflichem Mehrurlaub; Anwendung allgemeiner

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 30.09.2010 - 5 Sa 353/10) vertritt die Auffassung, dass § 366 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung finde, wenn der Arbeitgeber neben dem gesetzlichen Urlaub tariflichen Mehrurlaub gewähre und wenn der Arbeitnehmer Urlaub nimmt.
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10
    Nach diesen Rechtsgrundsätzen steht der Wirksamkeit der vorgenannten AVR-Klausel nicht entgegen, dass den AVR nicht der Rang eines Tarifvertrages zukommt (vgl. BAG Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 417/04 zitiert nach juris; BAG vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07 - AP Nr. 59 zu § 14 Teilzeitbefristungsgesetz).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 6/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

  • LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Anspruchskonkurrenz zwischen gesetzlichem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 17 Sa 621/09

    Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit; Anwendbarkeit von § 366 Abs. 2 BGB

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